▶ EEG 2027 | Katherina Reiche überrascht mit NEUEM Gesetzesentwurf
Zum Jahreswechsel 2026/2027 steht die nächste große EEG-Novelle an, und die hat direkte Auswirkungen auf die Frage, wie sich eine PV-Anlage künftig rechnet. Der Hintergrund: Die aktuelle beihilferechtliche Genehmigung der EU läuft Ende 2026 aus, das neue EEG muss deshalb spätestens am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Ein erster Gesetzesentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sah vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 ersatzlos zu streichen. Nach massiver Kritik von Verbänden liegt inzwischen eine Neufassung mit einem zweistufigen Übergangsmodell auf dem Tisch: Anlagen bis 25 kWp, die ab 2027 in Betrieb gehen, sollen zunächst für 36 Monate eine abgesenkte fixe Einspeisevergütung erhalten und anschließend für vier Jahre in die Direktvermarktung mit Bonus wechseln. Statt eines harten Schnitts gäbe es also einen gleitenden Ausstieg. Für Anlagen, die noch vor dem 1. Januar 2027 ans Netz gehen, gilt Bestandsschutz.
Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich um einen Gesetzesentwurf, der noch nicht verabschiedet ist. Einzelne Punkte, etwa der sogenannte Redispatch-Vorbehalt für Netzanschlüsse in Engpassgebieten, sind zwischen den Ministerien noch strittig. Die Details können sich bis zur Verabschiedung also noch ändern.
Die Richtung ist trotzdem eindeutig, und sie ist der eigentliche Punkt für deine Kaufentscheidung: Die feste Einspeisevergütung läuft aus, und schon heute sind 7 bis 8 Cent pro eingespeister Kilowattstunde gegenüber rund 30 Cent für Netzstrom kein Geschäftsmodell mehr. Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage entscheidet sich künftig fast ausschließlich über den Eigenverbrauch. Und genau dafür ist der Batteriespeicher das zentrale Bauteil: Er macht die Mittagsproduktion abends und nachts nutzbar, versorgt Großverbraucher wie Wallbox, Wärmepumpe und Klimaanlage mit eigenem Solarstrom und lässt sich mit einem Energiemanagementsystem und dynamischen Stromtarifen zusätzlich optimieren. Wer heute eine Anlage plant, sollte den Speicher deshalb nicht als optionales Extra betrachten, sondern als das Bauteil, das die Anlage unabhängig von politischen Entscheidungen wirtschaftlich macht.
Kurz gesagt: Je unattraktiver die Einspeisung, desto wertvoller wird jede selbst gespeicherte Kilowattstunde. Das EEG 2027 nimmt zwar durch das Übergangsmodell den Zeitdruck aus der Entscheidung, du musst also nichts übers Knie brechen. Es macht aber endgültig klar, dass der Speicher vom Zubehör zum Herzstück der PV-Anlage geworden ist.
Diese Angaben geben den Stand des aktuellen Gesetzesentwurfs zum EEG 2027 wieder (Stand: Redaktionsschluss) und ersetzen keine individuelle Beratung. Vor einer Kaufentscheidung solltest du die dann gültigen Regelungen prüfen.